Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rheintal Catering

der Rheintal Gastronomie GmbH / Weingut Tobias Schmid und Sohn, Berneck

1. Grundlage
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen im Weingut und sind Bestandteil jeder Veranstaltungsvereinbarung. Zusatzinformationen wie Organisationsplan, Raumplan, Technikofferte usw. sind Bestandteil der Veranstaltungsvereinbarung resp. Reservationsbestätigung.

2. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig zu melden. Abweichungen von mehr als 20 % müssen mind. 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich gemeldet werden. Die definitive Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden. Diese Personenanzahl dient als Basis für die Abrechnung.

3. Zahlungsmodalitäten
Die Rheintal Gastronomie GmbH ist berechtigt, bei Reservationsbestätigung eine Anzahlung von CHF 1’000.– zu verlangen. Je nach Anlass behalten wir uns vor, die Depositzahlung auf bis zu 100 % aller absehbaren Kosten anzupassen. Die Rechnungen sind 15 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 % geltend gemacht werden.

4. Annullation der Reservation

4.1 Bei Annullation eines definitiv gebuchten Anlasses kann ein Schadenersatz in folgendem Umfang geltend gemacht werden:

4.2 Hat die Rheintal Gastronomie GmbH den begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses gefährdet, ist sie berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

4.3 Kann der Anlass aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht durchgeführt werden, oder ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Rheintal Gastronomie GmbH berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.

5. Nutzung des Mietobjektes

5.1 Die Anlieferung von Material und technischen Einrichtungen (Getränke, Technik, Dekorationen, Musik/Unterhaltung) am Vortag bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Rheintal Gastronomie GmbH.

5.2 Es ist verboten, Möbel und Pflanzen zu verschieben. Gewünschte Änderungen müssen mit der Rheintal Gastronomie GmbH abgesprochen werden und werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

5.3 Das Markieren des Anfahrtsweges zum Weingut Tobias Schmid und Sohn ist erst ab Beginn der Hinterburgstrasse 24, in 9442 Berneck gestattet. Es ist verboten, auf öffentlichen Strassen Markierungen oder Hinweistafeln anzubringen.

5.4 Es ist nicht erlaubt, an dem Weingut Dekorationsmaterial zu befestigen ohne Bewilligung der Rheintal Gastronomie GmbH.

5.5 Es ist verboten, Reis oder andere Lebensmittel zu verstreuen.

5.6 Blütenblätter dürfen ausschliesslich im Weingut auf den Boden gestreut werden.

5.7 Fahrzeuge dürfen ausschliesslich auf dem grossen Kiesparkplatz abgestellt werden. Es gibt Platz für bis zu 100 Fahrzeuge. Für die Einhaltung der Parkordnung ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Parkieren im angrenzenden Wieseland ist verboten. Bei Grossanlässen ist es Sache des Auftraggebers, einen funktionierenden Shuttle-Service zu organisieren, Bus- und Limousinen-Chauffeure einzuweisen, Securitas-Mitarbeiter oder Verkehrskadetten zu organisieren und für die Einhaltung der richtigen Parkordnung zu sorgen. Parkeinweiser werden vom Weingut organisiert und sind Pflicht.

5.8 Die Raumtemperatur des Weingutes liegt im Winter bei ca. 20 °C.

5.9 Vom Auftraggeber engagierte Techniker, Musiker und Unterhalter müssen ihre Bedürfnisse bezüglich Stromanschlüsse dem Weingut spätestens zwei Wochen vor dem Anlass bekannt geben.

5.10 Die Räumlichkeiten müssen im Anschluss an die Veranstaltung geräumt werden. Der Auftraggeber wird gebeten, die von ihm beauftragten Personen (Künstler, Dekorateure, Techniker usw.) entsprechend zu instruieren.

5.11 Es ist verboten, Feuerwerk abzubrennen sowie Himmelslaternen steigen zu lassen.

5.12 In allen Räumlichkeiten ist das Rauchen strikt untersagt.

6. Lärmemission

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Schallemissionen im Weingut so weit zu begrenzen, dass der von der musikalischen Darbietung erzeugte Schallpegel während der ganzen Veranstaltung im Weingut 93 dB nicht übersteigt.

6.2 Während der Mittagsruhe (12.00–14.00 Uhr) dürfen keine Sound-Checks durchgeführt und im Apérogarten keine Musik gespielt werden.

6.3 Ab 03.00 Uhr ist in allen Räumen des Weingutes nur noch Backgroundmusik erlaubt.

6.4 Die beiliegende Verpflichtung ist vom Auftraggeber sowie vom engagierten DJ/Bandleader zu unterzeichnen und der Rheintal Gastronomie GmbH spätestens 14 Tage vor dem Anlass zuzustellen. Bei Nichtunterzeichnung behält sich das Weingut das Recht vor, den Auftritt des DJs bzw. der Band zu untersagen.

6.5 Die im Weingut vorhandene Audio-Anlage darf nur in schriftlicher Vereinbarung mit dem verantwortlichen Chef de Service benutzt werden.

7. Haftung für Personen und Sachschäden

7.1 Die Rheintal Gastronomie GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber für Personen- und Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Auftraggeber. Jede weitere Haftung wird wegbedungen. Eine Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Kleidungsstücken sowie mitgebrachter Gegenstände der Gäste wird abgelehnt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei den Rattanstühlen um handgefertigte Naturprodukte handelt. Beschädigungen an Kleidungsstücken können nicht ausgeschlossen werden. Es ist Sache des Auftraggebers, seine Gäste darüber zu informieren. Das Weingut weist darauf hin, dass durch die Struktur des Weingutes das Eindringen von Feuchtigkeit und Nässe nicht ausgeschlossen werden kann. Für die darauf folgenden Schäden wird keine Haftung übernommen.

7.2 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Beschädigungen am Mietobjekt, die durch ihn, seine Veranstaltungsteilnehmer, Künstler, Techniker usw. verursacht werden.

8. Weitere Bestimmungen

8.1 Der Auftraggeber bezieht sämtliche gastgewerblichen Leistungen vom Weingut.

8.2 Sämtliche Preisangaben gelten ausschliesslich bis 24 Uhr, anschliessend werden Kosten für die Verlängerung gestellt.

8.3 Anzeigen in den Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit dem Hinweis, dass die Veranstaltung im Weingut stattfindet, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch die Rheintal Gastronomie GmbH.

8.4 Versicherungen sind Sache des Auftraggebers. Er ist für sämtliche Versicherungen (auch für Schäden an eingebrachten Sachen) verantwortlich. Die Rheintal Gastronomie GmbH kann den Nachweis von bestimmten Versicherungen verlangen.

8.5 Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

8.6 Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Rheintal Gastronomie GmbH
Marktgasse 56
9450 Altstätten

Zeitpunkt/Anz. Tage vor dem Anlass:
Schadenersatz:
bis 91 Tage CHF 50 pro Person
90 bis 60 Tage CHF 50 pro Person und 20 % der Raummiete
59 bis 30 Tage CHF 100 pro Person und 50 % der Raummiete
29 bis 10 Tage CHF 125 pro Person und 75 % der Raummiete
9 bis 0 Tage CHF 150 pro Person und 100 % der Raummiete