Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig zu melden.
Die definitive Anzahl der Teilnehmer muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt werden. Diese Personenanzahl dient als Basis für die Abrechnung.
Bei Überschreitung nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Personenanzahl zugrunde gelegt.
2. Zahlungsmodalitäten
Es wird eine Reservations Anzahlung fällig. Mit dem Eingang der Zahlung ist die Reservation für beide Vertragspartner verbindlich. Diese ist innert 10 Tagen nach Bestätigungsdatum zu leisten. Die Endabrechnung ist innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5 % geltend gemacht werden.
3. Annullationen
3.1 Bei Annullation eines definitiv gebuchten Anlasses wird ein Schadenersatz in folgendem Umfang geltend gemacht:
Zeitpunkt/Anz. Tage vor dem Anlass:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsdatum entstehen keine Annullationskosten
29-14 Tage vor Veranstaltungsdatum werden 30% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt
13-7 Tage vor Veranstaltungsdatum werden 75% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt
6 bis 0 Tage vor Veranstaltungsdatum werden 100% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt
3.2 Hat die Rheintal Gastronomie GmbH den begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses gefährdet, ist sie berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
3.3 Kann der Anlass aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht durchgeführt werden, oder ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Rheintal Gastronomie GmbH berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
4. Haftung für Personen und Sachschäden
4.1 Die Rheintal Gastronomie GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber für Personen- und Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Auftraggeber. Jede weitere Haftung wird wegbedungen. Eine Haftung für Diebstahl und Beschädigungen von Kleidungsstücken sowie mitgebrachter Gegenstände der Gäste wird abgelehnt. Beschädigungen an Kleidungsstücken können nicht ausgeschlossen werden. Es ist Sache des Auftraggebers, seine Gäste darüber zu informieren.
4.2 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Beschädigungen am Mietobjekt, die durch ihn, seine Veranstaltungsteilnehmer, Künstler, Techniker usw. verursacht werden.
4.3 Beanspruchen die Teilnehmer zusätzliche Leistungen, so haftet dafür der Auftraggeber.
5. Weitere Bestimmungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform:
Rheintal Gastronomie GmbH
Rathausplatz 2
9450 Altstätten
6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Altstätten